Sozialversicherungsrecht
Bei Vorliegen eines Personenschadens sind in der Regel folgende sozialversicherungsrechtliche Ansprüche der geschädigten Personen geltend zu machen:
• Krankentaggelder aus der freiwilligen Krankentaggeldversicherung
• Unfalltaggelder aus der obligatorischen Unfallversicherung
• Integritätsentschädigungen aus der obligatorischen Unfallversicherung
• Rentenleistungen aus der obligatorischen Unfallversicherung
• Hinterlassenenrenten aus der obligatorischen Unfallversicherung
• Rentenleistungen aus der Invalidenversicherung
• Arbeitslosentaggelder aus der obligatorischen Arbeitslosenversicherung
• Krankentaggelder aus der freiwilligen Krankentaggeldversicherung
• Unfalltaggelder aus der obligatorischen Unfallversicherung
• Integritätsentschädigungen aus der obligatorischen Unfallversicherung
• Rentenleistungen aus der obligatorischen Unfallversicherung
• Hinterlassenenrenten aus der obligatorischen Unfallversicherung
• Rentenleistungen aus der Invalidenversicherung
• Arbeitslosentaggelder aus der obligatorischen Arbeitslosenversicherung