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Rechtsgebiete Haftpflichtrecht

Haftpflichtrecht

Als spezialisierte Anwaltskanzlei vertreten wir die Interessen der Opfer von Unfällen (Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle oder Freizeitunfälle), der Opfer von Straftaten, der Opfer von Produktefehlern sowie der Opfer von ärztlichen Fehlbehandlungen. Wir übernehmen die rechtliche Interessenwahrung gegenüber Haftpflichtigen, Arbeitgebern, Versicherungen und Behörden, damit die Opfer die ihnen zustehenden Versicherungsleistungen sowie Zahlungen auf Schadenersatz und Genugtuung erhalten. Dabei zeichnen wir uns durch eine hohe professionelle Unabhängigkeit aus, indem wir ausschliesslich Opfer vertreten und keine Versicherungsgesellschaften. Dadurch werden zugunsten von Opfern bewusst Interessenskonflikte vermieden.

Dank der internationalen Kontakte wird unsere Anwaltskanzlei auch regelmässig für grenzüberschreitende Fälle beigezogen.