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personalfrsorgerecht

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Rechtsgebiete Personalfürsorgerecht

Personalfürsorgerecht

Im Rahmen der Abwicklung eines Personenschadens infolge eines Unfalles oder infolge einer Krankheit sind gegebenenfalls auch Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge geltend zu machen. Die gemäss Gesetz und Reglement geschuldeten obligatorischen und überobligatorischen Leistungen sind in Koordination mit den übrigen sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen bei der zuständigen Vorsorgeeinrichtung einzufordern.